Ratgeber · Verzugszinsen
Verzugszinsen berechnen und verstehen
Stand: Juni 2026
Was Verzugszinsen sind
Verzugszinsen sind der gesetzliche Ausgleich dafür, dass dir ein fälliger Betrag länger vorenthalten wird. Sie sind kein Strafzuschlag, den man frei festlegt, sondern ein in §288 BGB geregelter Satz. Sobald Verzug eintritt, laufen sie automatisch - du musst sie aber beziffern und einfordern, von allein überweist sie niemand.
Wie hoch sind Verzugszinsen?
Der Zinssatz setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Basiszins und einem festen Aufschlag. Der Basiszins wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgesetzt (§247 BGB) und liegt aktuell bei 1,27 Prozent (Stand 06/2026). Darauf kommt der gesetzliche Aufschlag:
- Ist eine Privatperson beteiligt: 5 Prozentpunkte über dem Basiszins (§288 Abs. 1 BGB) - aktuell also rund 6,27 Prozent pro Jahr.
- Sind Gläubiger und Schuldner beide Unternehmen: 9 Prozentpunkte über dem Basiszins (§288 Abs. 2 BGB) - aktuell also rund 10,27 Prozent pro Jahr.
Den feinen Unterschied verwechseln viele. Das Gesetz unterscheidet sauber: Der höhere Satz gilt nur bei reinen Geschäften zwischen Unternehmen. Sobald ein Verbraucher auf einer Seite steht, gilt der niedrigere Satz.
Die 40-Euro-Pauschale bei Geschäftskunden
Gerät ein Unternehmen mit der Zahlung in Verzug, sieht §288 Abs. 5 BGB zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro vor. Sie soll den Aufwand des Mahnens abdecken, fällt ohne jeden Nachweis an und gilt pro offener Forderung. Bei kleineren Beträgen übersteigt diese Pauschale die eigentlichen Zinsen oft deutlich. Gegenüber Verbrauchern gibt es sie nicht.
Ab wann laufen die Zinsen?
Verzugszinsen beginnen mit dem Eintritt des Verzugs. In der Regel tritt Verzug ein, wenn der Schuldner trotz Fälligkeit nicht zahlt und gemahnt wurde. Bei Geschäftskunden kann Verzug auch ohne Mahnung eintreten - 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§286 Abs. 3 BGB). Gegenüber Verbrauchern wirkt diese 30-Tage-Folge nur, wenn in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.
Verzugszinsen taggenau berechnen
Die übliche Rechnung ist einfach: Forderungsbetrag mal Jahreszinssatz mal Anzahl der Verzugstage, geteilt durch 365. Ein Beispiel: Bei einer offenen Forderung von 4.000 Euro, 90 Tagen Verzug und 10,27 Prozent ergeben sich rund 101 Euro Zinsen, dazu bei einem Geschäftskunden die 40-Euro-Pauschale.
In der Praxis steckt der Teufel im Detail: Der Basiszins wechselt zum 1. Januar und 1. Juli, und zieht sich der Verzug über so einen Stichtag, wird abschnittsweise gerechnet. Ein Verzugszinsrechner nimmt dir diese Segmentierung ab und rechnet auf Basis des jeweils gültigen Basiszinses der Bundesbank.
Den genauen Betrag in Sekunden
Kwitto begleitet dich durch jeden Schritt - RDG-konform. Der Rechner segmentiert über jeden Basiszins-Wechsel und rechnet die Pauschale automatisch ein.
Häufige Fragen
Wie viel Verzugszinsen darf ich verlangen?
Das Gesetz sieht in §288 BGB einen festen Aufschlag auf den Basiszins vor: 5 Prozentpunkte, wenn eine Privatperson beteiligt ist, und 9 Prozentpunkte, wenn Gläubiger und Schuldner beide Unternehmen sind. Bei einem Basiszins von 1,27 Prozent (Stand 06/2026) ergibt das also in der Regel 6,27 oder 10,27 Prozent pro Jahr.
Ab wann laufen Verzugszinsen?
Verzugszinsen laufen ab dem Tag, an dem der Verzug eintritt - in der Regel nach einer Mahnung, oder bei Geschäftskunden oft schon 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§286 BGB). Verbraucher müssen auf diese 30-Tage-Folge in der Rechnung hingewiesen worden sein.
Was ist die 40-Euro-Pauschale?
Schuldet dir ein Unternehmen Geld und gerät in Verzug, gibt §288 Abs. 5 BGB dir zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro - ohne Nachweis und pro Forderung. Gegenüber Verbrauchern gibt es diese Pauschale nicht.
Wie berechne ich Verzugszinsen taggenau?
Die übliche Formel lautet: Forderungsbetrag mal Jahreszinssatz mal Anzahl der Verzugstage, geteilt durch 365. Wechselt der Basiszins im Verzugszeitraum (er wird halbjährlich neu festgesetzt), wird abschnittsweise gerechnet. Ein kostenloser Verzugszinsrechner nimmt dir das ab.
Gilt für Verbraucher und Unternehmen derselbe Zinssatz?
Nein. Sobald eine Privatperson beteiligt ist, gilt der niedrigere Satz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins (§288 Abs. 1 BGB). Die 9 Prozentpunkte und die 40-Euro-Pauschale gibt es nur, wenn es um eine Forderung zwischen zwei Unternehmen geht (§288 Abs. 2 BGB).
Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kwitto ist ein Software-Werkzeug, das vorbereitet und rechnet - es bewertet deinen Einzelfall nicht und tritt nicht für dich auf.