Verzugszinsrechner
Taggenau nach §288 BGB, mit Basiszins-Wechseln und 40-Euro-Pauschale - kostenlos, für Privatpersonen und Unternehmen.
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Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?
Bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung (B2B) liegen die gesetzlichen Verzugszinsen bei 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, bei Beteiligung eines Verbrauchers bei 5 Prozentpunkten (§288 BGB). Beim aktuellen Basiszinssatz von 1,27 % sind das:
| Konstellation | Aufschlag | Satz p.a. |
|---|---|---|
| B2B (kein Verbraucher beteiligt) | + 9 Pp | 10,27 % |
| Mit Verbraucher (B2C) | + 5 Pp | 6,27 % |
Häufige Fragen
- Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?
- Bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung (B2B) betragen sie 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Beteiligung eines Verbrauchers 5 Prozentpunkte (§ 288 BGB). Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt.
- Ab wann darf ich Verzugszinsen verlangen?
- Ab Eintritt des Verzugs - in der Regel nach einer Mahnung oder 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 BGB). Ob Verzug vorliegt, prüfst du selbst; der Rechner stellt das nicht fest.
- Wer bekommt die 40-Euro-Pauschale?
- Bei Geschäften zwischen Unternehmen (kein Verbraucher beteiligt) steht dem Gläubiger zusätzlich zu den Verzugszinsen eine Pauschale von 40 Euro zu (§ 288 Abs. 5 BGB).
- Werden Verzugszinsen mit Zinseszins berechnet?
- Nein. Verzugszinsen werden taggenau auf die Hauptforderung berechnet, ohne Zinseszins (§ 289 BGB).
Basiszins-Stand 06/2026 (Quelle: Deutsche Bundesbank, §247 BGB). Berechnung taggenau, ohne Zinseszins (§289). Ergebnis ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.