Ratgeber · Kunde zahlt nicht
Kunde zahlt nicht - was tun?
Stand: Juni 2026
Erst mal durchatmen
Eine unbezahlte Rechnung fühlt sich groß an, ist aber selten ein Sonderfall. Häufig steckt kein böser Wille dahinter, sondern Vergesslichkeit oder ein eigener Liquiditätsengpass beim Kunden. Der ruhige Weg fährt deshalb am besten: sachlich bleiben, Schritt für Schritt vorgehen und die Forderung dabei nie aus dem Blick verlieren.
Schritt für Schritt
- Freundliche Zahlungserinnerung: Oft ist eine offene Rechnung schlicht untergegangen. Eine kurze, sachliche Zahlungserinnerung mit neuem Zahlungsziel löst viele Fälle schon auf, ohne die Beziehung zu belasten.
- Mahnung mit Verzugszinsen: Bleibt die Erinnerung unbeantwortet, folgt die Mahnung. Mit ihr lassen sich die Verzugszinsen nach §288 BGB und bei Geschäftskunden die 40-Euro-Pauschale ausweisen. Eine bezifferte Forderung wirkt deutlich verbindlicher.
- Gerichtlicher Mahnbescheid: Hilft auch die Mahnung nicht, kann ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden. Das automatische Mahnverfahren ist günstig, läuft ohne Anwaltszwang und führt bei ausbleibendem Widerspruch zu einem vollstreckbaren Titel.
Warum sich der außergerichtliche Weg lohnt
Eine bezifferte Mahnung kostet wenig und löst überraschend viele Fälle. Sobald Verzugszinsen und - bei Geschäftskunden - die 40-Euro-Pauschale ausgewiesen sind, wird aus einer vagen Erinnerung eine konkrete, wachsende Forderung. Das verschafft Nachdruck, ohne die Beziehung zu zerschlagen. Anders als beim Inkasso bleibt die Forderung dabei deine, und der Ton bleibt in deiner Hand.
Wenn nichts hilft: der gerichtliche Weg
Reagiert der Kunde auch auf die Mahnung nicht, steht der gerichtliche Mahnbescheid offen. Das automatische Mahnverfahren ist günstig (die Gerichtsgebühr beginnt bei 38 Euro), läuft ohne Anwaltszwang und mündet - wenn der Schuldner nicht widerspricht - in einen vollstreckbaren Titel, der 30 Jahre gültig bleibt. Widerspricht er, wird daraus ein normales Gerichtsverfahren; an dieser Stelle kann anwaltliche Begleitung sinnvoll werden.
Was steht dir zu?
Kwitto begleitet dich durch jeden Schritt - RDG-konform. Der Verzugszinsrechner zeigt dir in einer Minute, was du zusätzlich zur Rechnung verlangen kannst.
Häufige Fragen
Was kann ich tun, wenn ein Kunde nicht zahlt?
In der Regel folgt der Weg drei Stufen: zuerst eine freundliche Zahlungserinnerung, dann eine Mahnung mit ausgewiesenen Verzugszinsen und zuletzt der gerichtliche Mahnbescheid. Jede Stufe erhöht den Druck, ohne dass du dafür einen Anwalt oder ein Inkassobüro brauchst.
Muss ich erst mahnen, bevor ich rechtliche Schritte einleite?
Nicht zwingend. Für einen gerichtlichen Mahnbescheid ist keine vorherige Mahnung nötig. In der Praxis lohnt sich der außergerichtliche Weg dennoch oft - er ist schneller, günstiger und erhält die Geschäftsbeziehung.
Welche Verzugszinsen stehen mir zu?
Das Gesetz sieht 5 Prozentpunkte über dem Basiszins vor, wenn eine Privatperson beteiligt ist, und 9 Prozentpunkte zwischen zwei Unternehmen (§288 BGB). Schuldet dir ein Unternehmen Geld, kommt eine 40-Euro-Pauschale hinzu.
Brauche ich für eine Mahnung einen Anwalt?
Nein. Seine eigene Forderung darf jeder selbst geltend machen - eine Mahnung zu schreiben oder einen Mahnbescheid zu beantragen ist ohne anwaltliche Vertretung möglich. Erst wenn der Schuldner widerspricht und es zum streitigen Verfahren kommt, kann eine Vertretung sinnvoll werden.
Wie lange habe ich Zeit, eine offene Rechnung einzufordern?
Die meisten Forderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (§195, §199 BGB). Innerhalb dieser Frist kann die Forderung durchgesetzt werden.
Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kwitto ist ein Software-Werkzeug, das vorbereitet und rechnet - es bewertet deinen Einzelfall nicht und tritt nicht für dich auf.