Ratgeber · Handwerkerrechnung
Handwerkerrechnung nicht bezahlt - was tun?
Stand: Juni 2026
Erst sachlich erinnern
Nicht jede unbezahlte Rechnung ist böser Wille - manchmal ist sie schlicht untergegangen. Eine kurze, freundliche Zahlungserinnerung mit Rechnungsnummer, Betrag und einem klaren Datum klärt viele Fälle, bevor der Ton schärfer wird. Sie kostet nichts, dokumentiert deinen Anlauf und hält die Tür zum Kunden offen.
Mahnung mit Verzugszinsen
Zahlt der Kunde weiter nicht, folgt die Mahnung - und mit ihr die Verzugszinsen nach §288 BGB. Eine Mahnung setzt den Schuldner in Verzug; bei Geschäftskunden kann der Verzug auch ohne Mahnung eintreten, bei Verbrauchern in der Regel 30 Tage nach Zugang der Rechnung, sofern darauf ein Hinweis auf diese Folge steht (§286 BGB). Ab dem Verzug läuft die Zinsuhr: Basiszins plus einen Aufschlag, dessen Höhe davon abhängt, ob dein Kunde Unternehmer oder Verbraucher ist. Bei reinen Geschäftsgeschäften kommt zusätzlich eine Pauschale dazu.
Gerichtlicher Mahnbescheid
Hilft auch die Mahnung nicht, ist der gerichtliche Mahnbescheid der nächste Schritt. Du beantragst ihn beim zuständigen Mahngericht; das Gericht stellt ihn dem Schuldner zu. Reagiert der nicht, kannst du einen Vollstreckungsbescheid und damit einen vollstreckbaren Titel erwirken. Den Antrag füllst du selbst aus und reichst ihn selbst ein - Kwitto bereitet das Barcode-PDF vor und leitet dich durch die Felder, tritt aber nicht für dich auf.
Wenn der Kunde Mängel behauptet
Behauptet der Kunde, die Arbeit sei mangelhaft, oder bestreitet er die Forderung, verlässt du das Feld der reinen Mahnsache. Widerspricht der Schuldner einem Mahnbescheid, beginnt ein streitiges Verfahren, in dem die Werkleistung rechtlich bewertet wird - das ist Anwaltssache. An dieser Grenze ist der Hand-off an einen Anwalt der saubere Weg. Kwitto rechnet und bereitet vor, bewertet deinen Einzelfall aber nicht.
Rechne deine Verzugszinsen aus
Kwitto begleitet dich durch jeden Schritt - RDG-konform. Der Verzugszinsrechner zeigt dir, welche Zinsen und Pauschalen du mit einer eigenen Mahnung ansetzen kannst.
Häufige Fragen
Ab wann darf ich als Handwerker Verzugszinsen verlangen?
Verzugszinsen gibt es ab dem Eintritt des Verzugs. Eine Mahnung setzt den Schuldner in Verzug; ohne Mahnung tritt er bei Geschäftskunden auch ein, wenn die Rechnung fällig und der Betrag offen ist, bei Verbrauchern in der Regel 30 Tage nach Zugang der Rechnung - vorausgesetzt, auf der Rechnung steht ein Hinweis auf diese Folge (§286 BGB). Ab diesem Zeitpunkt läuft die Zinsuhr.
Wie hoch sind die Verzugszinsen bei Geschäfts- bzw. Privatkunden?
Die Höhe richtet sich nach §288 BGB und hängt davon ab, wer dein Kunde ist. Bei einem reinen Geschäftsgeschäft - also wenn auch dein Kunde Unternehmer ist - liegt der Verzugszins über dem Basiszins, und zusätzlich kommt eine Pauschale dazu. Ist dein Kunde ein Verbraucher, fällt der Aufschlag auf den Basiszins niedriger aus, und die Pauschale entfällt. Der genaue Basiszins ändert sich halbjährlich.
Was, wenn der Kunde Mängel geltend macht?
Behauptet der Kunde Mängel oder bestreitet er die Forderung, ist das keine schlichte Mahnsache mehr. Sobald eine Forderung bestritten wird - etwa durch Widerspruch gegen einen Mahnbescheid -, beginnt ein streitiges Verfahren, in dem es um die rechtliche Bewertung der Werkleistung geht. An dieser Stelle ist der Hand-off an einen Anwalt der saubere Weg; Kwitto bewertet deinen Einzelfall nicht.
Brauche ich einen Anwalt?
Für eine klare, unbestrittene Forderung nicht. Die eigene Rechnung durchzusetzen - mit Mahnung und gegebenenfalls gerichtlichem Mahnbescheid - ist keine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung; das darf jeder selbst. Anwaltlich begleiten lässt du dich, sobald der Kunde die Forderung bestreitet oder Mängel einwendet und das Verfahren streitig wird.
Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kwitto ist ein Software-Werkzeug, das vorbereitet und rechnet - es bewertet deinen Einzelfall nicht und tritt nicht für dich auf.