Ratgeber · Handwerkerrechnung
Handwerkerrechnung nicht bezahlt - was tun?
Stand: Juni 2026
Erst freundlich erinnern
Nicht jede offene Rechnung ist böser Wille - oft ist sie schlicht untergegangen. Eine kurze, freundliche Zahlungserinnerung mit Rechnungsnummer, Betrag und einem klaren Datum klärt viele Fälle, bevor der Ton schärfer wird. Sie kostet dich nichts, dokumentiert deinen Anlauf und hält die Tür zum Kunden offen.
Mahnung mit Verzugszinsen
Zahlt dein Kunde weiter nicht, folgt die Mahnung - und mit ihr die Verzugszinsen nach §288 BGB. Eine Mahnung setzt deinen Kunden in Verzug; bei Geschäftskunden tritt der Verzug auch ohne Mahnung ein, bei Verbrauchern in der Regel 30 Tage nach Zugang der Rechnung, sofern darauf ein Hinweis auf diese Folge steht (§286 BGB). Ab dem Verzug läuft die Zinsuhr zu deinen Gunsten: Basiszins plus ein Aufschlag, dessen Höhe davon abhängt, ob dein Kunde Unternehmer oder Verbraucher ist. Bei einem reinen Geschäftsgeschäft kommt zusätzlich eine Pauschale dazu - Geld, das viele aus Unsicherheit liegen lassen.
Gerichtlicher Mahnbescheid
Hilft auch die Mahnung nicht, ist der gerichtliche Mahnbescheid dein nächster Schritt. Du beantragst ihn beim zuständigen Mahngericht, das Gericht stellt ihn deinem Kunden zu. Reagiert der nicht, bekommst du einen Vollstreckungsbescheid - einen vollstreckbaren Titel für deine Forderung. Den Antrag füllst du selbst aus und reichst ihn selbst ein; Kwitto füllt das Barcode-PDF vor und führt dich durch die Felder, tritt aber nicht für dich auf.
Wenn dein Kunde Mängel behauptet
Sagt dein Kunde, die Arbeit sei mangelhaft, oder bestreitet er die Rechnung, ist das keine reine Mahnsache mehr - dann geht es darum, ob deine Arbeit in Ordnung war. Widerspricht er einem Mahnbescheid, wird daraus ein normales Gerichtsverfahren. Spätestens hier holst du dir jemanden an deine Seite, der das für dich vertritt: eine Anwältin oder einen Anwalt. Kwitto rechnet und bereitet vor, bewertet deinen Fall aber nicht.
Rechne aus, was dir zusteht
Der Verzugszinsrechner zeigt dir, welche Zinsen und welche Pauschale du mit einer eigenen Mahnung ansetzen darfst - taggenau, kostenlos.
Häufige Fragen
Ab wann darf ich als Handwerker Verzugszinsen verlangen?
Verzugszinsen gibt es ab dem Eintritt des Verzugs. Eine Mahnung setzt deinen Kunden in Verzug; ohne Mahnung kommt ein Geschäftskunde auch in Verzug, wenn die Rechnung fällig und der Betrag offen ist, ein Verbraucher in der Regel 30 Tage nach Zugang der Rechnung - vorausgesetzt, auf der Rechnung steht ein Hinweis auf diese Folge (§286 BGB). Ab diesem Zeitpunkt läuft die Zinsuhr zu deinen Gunsten.
Wie hoch sind die Verzugszinsen bei Geschäfts- bzw. Privatkunden?
Die Höhe richtet sich nach §288 BGB und hängt davon ab, wer dein Kunde ist. Ist auch dein Kunde Unternehmer, liegt der Verzugszins höher über dem Basiszins, und zusätzlich darfst du eine Pauschale ansetzen. Ist dein Kunde ein Verbraucher, fällt der Aufschlag niedriger aus, und die Pauschale entfällt. Der Basiszins ändert sich halbjährlich.
Was, wenn der Kunde Mängel behauptet?
Behauptet dein Kunde Mängel oder bestreitet er die Rechnung, ist das keine reine Mahnsache mehr - dann geht es darum, ob deine Arbeit in Ordnung war. Spätestens wenn er einem Mahnbescheid widerspricht, wird daraus ein normales Gerichtsverfahren. Hier holst du dir am besten eine Anwältin oder einen Anwalt an deine Seite; Kwitto bewertet deinen Einzelfall nicht.
Brauche ich einen Anwalt?
Für eine klare, unbestrittene Rechnung nicht. Deine eigene Rechnung durchzusetzen - mit Mahnung und notfalls gerichtlichem Mahnbescheid - darf jeder selbst, dafür braucht es keine Zulassung. Jemanden an deine Seite holst du, sobald dein Kunde die Forderung bestreitet oder Mängel einwendet und es vor Gericht geht.
Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kwitto ist ein Software-Werkzeug, das vorbereitet und rechnet - es bewertet deinen Einzelfall nicht und tritt nicht für dich auf.