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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO · Stand: Juni 2026 · Entwurf, noch nicht anwaltlich abgenommen

Wichtiger Hinweis - bitte zuerst lesen: Dies ist ein Entwurf. Er ist juristisch vollständig angelegt, aber noch nicht von einem Anwalt geprüft und freigegeben. Vor dem produktiven Einsatz geht dieser Text durch eine anwaltliche Abnahme (Fachanwalt für IT-/ Datenschutzrecht). Bis dahin gilt: Die KI-Reviews und die finale anwaltliche Prüfung sind die maßgebliche Quelle, nicht dieser Entwurf.