Ratgeber · Verzugszinsen Privatperson
Verzugszinsen bei Privatkunden: was gegenüber Verbrauchern gilt
Stand: Juni 2026
Wie hoch die Verzugszinsen bei Verbrauchern sind
Schuldet dir eine Privatperson Geld, gilt der gesetzliche Verzugszins aus §288 Abs. 1 BGB: der Basiszinssatz plus fünf Prozentpunkte. Den Basiszinssatz legt die Deutsche Bundesbank zweimal im Jahr neu fest - der konkrete Zinssatz ergibt sich also aus dem zum jeweiligen Zeitraum gültigen Basiszins zuzüglich dieses Aufschlags. Der deutlich höhere Aufschlag, den §288 Abs. 2 BGB vorsieht, bleibt Geschäften ohne Verbraucher vorbehalten - bei einer Privatperson kommt er nicht zur Anwendung.
Wann ein Verbraucher in Verzug gerät
Verzugszinsen laufen erst ab dem Tag, an dem der Verbraucher in Verzug ist. Der klare Fall: Du hast nach Fälligkeit gemahnt, dann tritt Verzug nach §286 Abs. 1 BGB ein. Ohne Mahnung greift die 30-Tage-Regel des §286 Abs. 3 BGB - allerdings gegenüber einem Verbraucher nur, wenn du ihn auf der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hast. Welche Grundlage in deinem Fall vorliegt, entscheidest du selbst, bevor du Zinsen ansetzt.
Warum die 40-Euro-Pauschale hier nicht greift
Die Verzugskostenpauschale von 40 Euro steht in §288 Abs. 5 BGB - und ist dort ausdrücklich auf Forderungen ohne Verbraucherbeteiligung beschränkt. Sie ist ein Instrument für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern. Gegenüber einer Privatperson kannst du sie nicht ansetzen. Was bei einer Verbraucherforderung bleibt, sind die Verzugszinsen und ein etwaiger konkret nachweisbarer Verzugsschaden.
Der Unterschied zu Geschäftskunden
Bei Forderungen ohne Verbraucherbeteiligung - also wenn beide Seiten Unternehmer sind - gilt nach §288 Abs. 2 BGB ein höherer Zinsaufschlag über dem Basiszinssatz, und die 40-Euro-Pauschale kommt hinzu. Gegenüber Verbrauchern fällt beides weg: niedrigerer Aufschlag, keine Pauschale. Deshalb lohnt sich vor jeder Mahnung der Blick darauf, ob du es mit einem Verbraucher oder einem Geschäftskunden zu tun hast - die Zahlen unterscheiden sich spürbar.
Rechne deine Verzugszinsen aus
Kwitto begleitet dich durch jeden Schritt - RDG-konform. Der Verzugszinsrechner zeigt dir, welcher Zinssatz für deinen Privatkunden gilt und wie viel sich seit Verzugsbeginn angesammelt hat.
Häufige Fragen
Wie hoch sind Verzugszinsen bei Privatpersonen?
Gegenüber Verbrauchern liegt der gesetzliche Verzugszins bei fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§288 Abs. 1 BGB). Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt - der genaue Zinssatz ergibt sich also aus dem aktuellen Basiszins plus diesem Aufschlag. Der höhere Aufschlag aus §288 Abs. 2 BGB gilt nur, wenn kein Verbraucher beteiligt ist.
Gilt die 40-Euro-Pauschale auch bei Verbrauchern?
Nein. Die Verzugskostenpauschale von 40 Euro nach §288 Abs. 5 BGB gilt nur bei Forderungen ohne Verbraucherbeteiligung - also im Geschäft zwischen Unternehmern. Schuldet dir eine Privatperson Geld, kannst du diese Pauschale nicht ansetzen. Erstattungsfähig bleiben in diesem Fall die Verzugszinsen und tatsächlich entstandene Verzugsschäden.
Ab wann ist ein Verbraucher in Verzug?
Verzug tritt in der Regel ein, sobald du nach Fälligkeit gemahnt hast (§286 Abs. 1 BGB). Ohne Mahnung kommt ein Verbraucher 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug - aber nur, wenn er auf der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde (§286 Abs. 3 BGB). Welche Grundlage in deinem Fall greift, prüfst du selbst.
Brauche ich eine Mahnung?
Eine Mahnung ist der klarste Weg, einen Verbraucher in Verzug zu setzen. Ohne Mahnung kommt es auf die 30-Tage-Regel an - und die greift gegenüber Verbrauchern nur mit dem entsprechenden Hinweis auf der Rechnung. Eine sachliche Mahnung schafft hier Klarheit und einen sauberen Nachweis, ab wann Verzugszinsen laufen.
Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kwitto ist ein Software-Werkzeug, das vorbereitet und rechnet - es bewertet deinen Einzelfall nicht und tritt nicht für dich auf.