Ratgeber · Privatperson schuldet Geld
Privatperson schuldet dir Geld - was tun?
Stand: Juni 2026
Wann eine Privatperson in Verzug gerät
Verzug ist die Voraussetzung dafür, dass du Verzugszinsen verlangen kannst. Bei Verbrauchern beginnt er nach §286 BGB in der Regel erst mit einer Mahnung nach Fälligkeit. Ohne Mahnung tritt Verzug zwar 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein - bei Verbrauchern aber nur, wenn auf der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde. Fehlt der Hinweis, führt der Weg über die Mahnung. Im Zweifel ist die Mahnung also der saubere erste Schritt.
Die Mahnung mit Frist
Eine wirksame Mahnung benennt die Forderung, fordert zur Zahlung auf und setzt eine klare Frist mit Datum. Sie ist formlos gültig, schriftlich aber besser beweisbar. Ab Verzug darfst du Verzugszinsen verlangen - bei einem Verbraucher in der Regel fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Reagiert die Person nicht, hast du mit der Mahnung die Grundlage für den nächsten Schritt gelegt.
Gerichtlicher Mahnbescheid
Bleibt die Zahlung aus, kannst du einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Das ist ein schlankes, weitgehend automatisiertes Verfahren beim Mahngericht - ohne mündliche Verhandlung. Du füllst den Antrag aus und reichst ihn selbst ein; das Tool bereitet das Barcode-PDF vor, unterschreiben und absenden tust du. Widerspricht die Person nicht, kann ein Vollstreckungsbescheid folgen. Widerspricht sie, geht es in ein streitiges Verfahren - dort ist der Hand-off an einen Anwalt sinnvoll.
Wenn die Anschrift fehlt
Für Mahnung wie Mahnbescheid brauchst du eine ladungsfähige Anschrift. Hast du nur den Namen, lässt sich die Adresse häufig über eine Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt ermitteln. Erst mit der Anschrift kannst du die Forderung förmlich geltend machen. Ein Versprechen, dass am Ende Geld fließt, gibt es nie - aber den ordentlichen Weg dorthin kannst du selbst gehen.
Rechne deine Verzugszinsen aus
Kwitto begleitet dich durch jeden Schritt - RDG-konform. Der Verzugszinsrechner zeigt dir, welche Zinsen bei einem Verbraucher zusammenkommen - mit dem korrekten Satz über dem Basiszinssatz.
Häufige Fragen
Ab wann ist eine Privatperson in Verzug?
Bei Verbrauchern beginnt der Verzug in der Regel erst mit einer Mahnung nach Fälligkeit. Ohne Mahnung tritt Verzug nach §286 BGB zwar 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein - bei Verbrauchern aber nur, wenn auf der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Fehlt der Hinweis, brauchst du eine Mahnung.
Welche Verzugszinsen gelten bei Verbrauchern?
Ist der Schuldner ein Verbraucher, liegt der gesetzliche Verzugszins nach §288 BGB bei fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die höheren neun Prozentpunkte und die 40-Euro-Pauschale gelten nur bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung. Den konkreten Betrag rechnest du mit dem Verzugszinsrechner aus.
Was, wenn ich nur den Namen, aber keine Adresse habe?
Für eine Mahnung und einen gerichtlichen Mahnbescheid brauchst du eine ladungsfähige Anschrift. Fehlt sie, lässt sie sich oft über eine Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt herausfinden - dafür genügt in der Regel der vollständige Name. Erst mit der Anschrift kannst du die Forderung förmlich geltend machen.
Brauche ich einen Anwalt?
Für eine unbestrittene Forderung nicht: die eigene Forderung darf jeder selbst durchsetzen, das ist keine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Du mahnst selbst und kannst notfalls einen Mahnbescheid beantragen. Widerspricht die Person dem Mahnbescheid, beginnt ein streitiges Verfahren - dann ist der Hand-off an einen Anwalt der saubere Weg.
Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kwitto ist ein Software-Werkzeug, das vorbereitet und rechnet - es bewertet deinen Einzelfall nicht und tritt nicht für dich auf.