Ratgeber · Privates Darlehen
Geld privat verliehen und nicht zurückbekommen
Stand: Juni 2026
Auch ohne schriftlichen Vertrag
Ein Darlehen unter Privatleuten kommt formlos zustande - die mündliche Absprache reicht, ein schriftlicher Vertrag ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Der Anspruch auf Rückzahlung besteht also auch dann, wenn ihr nichts unterschrieben habt. Der eigentliche Knackpunkt ist nicht das Recht, sondern der Beweis: Wer behauptet, Geld verliehen zu haben, muss die Hingabe und die Rückzahlungsabrede im Streitfall belegen können.
Schriftlich mahnen mit Frist
Der erste Schritt ist eine Mahnung: Sie benennt den Betrag, erinnert an die Abrede und setzt eine klare Frist mit Datum. Schriftlich ist sie besser beweisbar als ein Anruf. Ab Verzug kannst du Verzugszinsen verlangen. Oft genügt schon die sachliche schriftliche Aufforderung, damit Bewegung in die Sache kommt - versprechen lässt sich das aber nie.
Gerichtlicher Mahnbescheid
Reagiert die Person nicht, kannst du einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Das Verfahren beim Mahngericht ist schlank und läuft ohne mündliche Verhandlung. Du füllst den Antrag aus und reichst ihn selbst ein; das Tool bereitet das Barcode-PDF vor, unterschreiben und absenden tust du. Bestreitet die Person die Forderung oder legt Widerspruch ein, geht es in ein streitiges Verfahren - dort ist der Hand-off an einen Anwalt der saubere Weg.
Verjährung im Blick behalten
Rückzahlungsansprüche aus einem Darlehen verjähren in der Regel nach drei Jahren (§195 BGB). Die Frist beginnt nach §199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden und fällig geworden ist. Eine Hemmung der Verjährung kann eintreten, etwa durch bestimmte gerichtliche Schritte (§204 BGB). Wann deine Frist konkret läuft, rechnest du am besten selbst durch - der Verjährungs-Rechner hilft dabei.
Prüfe die Frist, bevor sie läuft
Kwitto begleitet dich durch jeden Schritt - RDG-konform. Der Verjährungs-Rechner zeigt dir, wann die Regelverjährung für deinen Fall greift - du behältst die Frist selbst im Blick.
Häufige Fragen
Kann ich geliehenes Geld ohne Vertrag zurückfordern?
Ja. Ein Darlehen unter Privatleuten ist auch ohne schriftlichen Vertrag wirksam - die mündliche Absprache genügt. Schwieriger ist nicht der Anspruch, sondern der Nachweis. Du kannst die Rückzahlung also einfordern, solltest dir aber überlegen, womit du Hingabe und Rückzahlungsabrede belegen kannst.
Wie weise ich ein Darlehen nach?
Hilfreich ist alles, was die Geldübergabe und die Abrede dokumentiert: ein Kontoauszug mit Überweisung, Nachrichten per Chat oder E-Mail, in denen über die Rückzahlung gesprochen wird, oder Zeugen. Eine Barübergabe ohne jeden Beleg ist am schwersten nachzuweisen - hier zählt jede Spur, die die Absprache stützt.
Wann verjährt die Rückforderung?
Für die Rückzahlung eines Darlehens gilt in der Regel die dreijährige Regelverjährung nach §195 BGB. Sie beginnt nach §199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden und fällig geworden ist. Wann genau Fälligkeit eintritt, hängt von der Abrede ab - den Lauf rechnest du mit dem Verjährungs-Rechner durch.
Was, wenn die Person nicht reagiert?
Reagiert die Person auf deine Mahnung mit Frist nicht, kannst du einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen - ein schlankes Verfahren beim Mahngericht. Du füllst den Antrag aus und reichst ihn selbst ein. Bestreitet die Person die Forderung oder widerspricht dem Mahnbescheid, beginnt ein streitiges Verfahren; dann ist der Hand-off an einen Anwalt sinnvoll.
Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kwitto ist ein Software-Werkzeug, das vorbereitet und rechnet - es bewertet deinen Einzelfall nicht und tritt nicht für dich auf.