Wann verjährt deine Forderung?
Regelverjährung nach §195 BGB: drei Jahre, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (§199 BGB). Heißt: Eine Rechnung aus 2022 verjährt mit Ablauf des 31.12.2025.
Maßgeblich ist das Jahr, in dem die Forderung entstanden ist. Eine Mahnung allein hemmt die Verjährung nicht - ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage schon. Kurz vor Jahresende lohnt sich darum Tempo.
Rechnungsdatum eingeben.
Berücksichtigt ist die Regelverjährung (§195, §199 Abs. 1 BGB). Abweichende Sonderfristen, kenntnisunabhängige Höchstfristen (§199 Abs. 3 und 4 BGB) sowie Hemmung und Neubeginn (§203 ff. BGB) sind nicht abgebildet. Ergebnis ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
- Wann verjähren Rechnungen?
- Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (§ 199 BGB) - eine Rechnung aus 2022 verjährt also mit Ablauf des 31.12.2025.
- Hemmt eine Mahnung die Verjährung?
- Nein, eine außergerichtliche Mahnung hemmt die Verjährung nicht. Eine Hemmung kann nach dem Gesetz insbesondere durch gerichtliche Schritte wie einen Mahnbescheid oder eine Klage eintreten (§ 204 BGB).
- Was passiert, wenn eine Forderung verjährt ist?
- Die Forderung erlischt nicht automatisch, aber der Schuldner kann die Einrede der Verjährung erheben und die Zahlung dann dauerhaft verweigern.
- Gibt es kürzere oder längere Verjährungsfristen?
- Ja, das Gesetz kennt Sonderfristen sowie kenntnisunabhängige Höchstfristen (§ 199 Abs. 3 und 4 BGB). Der Rechner bildet die dreijährige Regelverjährung ab.