Ratgeber · Verzugszinsen B2B
Verzugszinsen B2B: Geschäftskunden in Verzug
Stand: Juni 2026
Höhe der Verzugszinsen im B2B
Sind an einem Geschäft nur Unternehmen beteiligt - kein Verbraucher -, liegt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§288 Abs. 2 BGB). Den Basiszins setzt die Bundesbank halbjährlich neu fest; der konkrete Prozentsatz schwankt also über die Zeit, der Aufschlag von 9 Prozentpunkten bleibt gleich. Das ist deutlich mehr als gegenüber Verbrauchern, wo der Aufschlag bei 5 Prozentpunkten liegt - die Unterscheidung B2B gegen Verbraucher ist hier also bares Geld wert und sollte nie gleichgesetzt werden.
Die 40-Euro-Pauschale
Zusätzlich zu den Zinsen sieht §288 Abs. 5 BGB im B2B-Geschäft eine Pauschale von 40 Euro vor: Gerät ein Schuldner in Verzug, der kein Verbraucher ist, kannst du diese 40 Euro ansetzen, ohne einen konkreten Schaden nachweisen zu müssen. Sie soll den Aufwand des Beitreibens abdecken. Wichtig: Diese Pauschale gibt es nur gegenüber Geschäftskunden - gegenüber Verbrauchern fällt sie weg.
Wann Verzug ohne Mahnung eintritt
Üblicherweise beginnt der Verzug durch eine Mahnung nach Fälligkeit. Gegenüber einem Unternehmen kann er aber auch ohne Mahnung eintreten: 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§286 Abs. 3 BGB). Ab diesem Zeitpunkt laufen die Verzugszinsen, und die 40-Euro-Pauschale wird fällig. Eine Mahnung ist also nicht zwingend - aber sie schafft einen klaren Nachweis und stellt das Datum außer Streit, was im Zweifel hilft. Wird die Forderung bestritten, beginnt ein streitiges Thema - dann ist der Hand-off an einen Anwalt der saubere Weg.
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Häufige Fragen
Wie hoch sind Verzugszinsen zwischen Unternehmen?
Bei reinen Geschäften zwischen Unternehmen - ohne beteiligten Verbraucher - liegt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§288 BGB). Der Basiszins wird halbjährlich neu festgesetzt, der konkrete Prozentsatz schwankt also. Gegenüber Verbrauchern gilt mit 5 Prozentpunkten ein niedrigerer Aufschlag.
Bekomme ich als Unternehmen die 40-Euro-Pauschale?
Ja, im B2B-Geschäft. §288 Abs. 5 BGB sieht bei Verzug eines Schuldners, der kein Verbraucher ist, eine Pauschale von 40 Euro vor - zusätzlich zu den Verzugszinsen, ohne dass du einen konkreten Schaden nachweisen musst. Gegenüber Verbrauchern gibt es diese Pauschale nicht.
Brauche ich eine Mahnung gegenüber Geschäftskunden?
Nicht zwingend. Verzug tritt zwar regelmäßig durch eine Mahnung nach Fälligkeit ein, kann aber gegenüber Unternehmen auch ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung beginnen. Eine Mahnung schafft trotzdem Klarheit und einen sauberen Nachweis - schaden kann sie nie.
Ab wann läuft der Verzug?
Mit einer Mahnung ab deren Zugang nach Fälligkeit. Ohne Mahnung kann der Verzug gegenüber einem Unternehmen 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung eintreten (§286 BGB). Ab diesem Zeitpunkt laufen Verzugszinsen, und die 40-Euro-Pauschale wird fällig.
Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kwitto ist ein Software-Werkzeug, das vorbereitet und rechnet - es bewertet deinen Einzelfall nicht und tritt nicht für dich auf.