Ratgeber · 40-Euro-Pauschale
Die 40-Euro-Pauschale bei Verzug (§288 Abs. 5 BGB)
Stand: Juni 2026
Wer Anspruch auf die Pauschale hat
Die 40-Euro-Pauschale nach §288 Abs. 5 BGB ist auf Geschäfte ohne Verbraucherbeteiligung zugeschnitten - im Kern das B2B-Verhältnis zwischen Unternehmen. Sie soll den Aufwand ausgleichen, den ein Gläubiger betreibt, um an sein Geld zu kommen. Gegenüber einem Verbraucher als Schuldner greift sie nicht; dort bleibt es bei den Verzugszinsen und gegebenenfalls konkret nachgewiesenen Verzugsschäden.
Wann sie anfällt
Voraussetzung ist der Verzug mit einer Entgeltforderung. Gerät der Schuldner mit der Zahlung in Verzug - nach §286 BGB -, entsteht der Anspruch auf die Pauschale, ohne dass du den konkreten Aufwand beziffern müsstest. Genau das ist der Sinn einer Pauschale: Sie steht dem Gläubiger unabhängig davon zu, ob im Einzelfall mehr oder weniger Mühe angefallen ist.
Verhältnis zu Verzugszinsen und Mahnkosten
Die Pauschale tritt neben die Verzugszinsen - die beiden schließen sich nicht aus. Anders ist es bei konkreten Beitreibungskosten: Verlangst du zusätzlich Ersatz für konkrete Kosten der Rechtsverfolgung, wird die Pauschale darauf angerechnet. Sie ist also kein freier Bonus oben drauf, sondern deckt den pauschalen Beitreibungsaufwand ab und mindert insoweit eine separate Forderung über solche Kosten. In der Mahnung lässt sich die Pauschale offen ausweisen - tragen muss sie der säumige Schuldner.
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Häufige Fragen
Wer bekommt die 40-Euro-Pauschale?
Die Pauschale steht dem Gläubiger bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung zu - also typischerweise im B2B-Verhältnis zwischen Unternehmen. Sie fällt an, wenn der Schuldner mit einer Entgeltforderung in Verzug gerät, und kommt zusätzlich zu den Verzugszinsen in Betracht (§288 Abs. 5 BGB).
Gilt sie auch gegenüber Verbrauchern?
Nein. Die 40-Euro-Pauschale nach §288 Abs. 5 BGB greift nur bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung. Ist der Schuldner ein Verbraucher, kann sie nicht verlangt werden - dort bleibt es bei den Verzugszinsen und gegebenenfalls den konkret nachgewiesenen Verzugsschäden.
Wird sie auf Mahnkosten angerechnet?
Die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit dieser konkrete Kosten der Rechtsverfolgung umfasst - etwa Beitreibungskosten. Sie ist also kein zusätzlicher Topf neben allen anderen Kosten, sondern deckt den pauschalen Beitreibungsaufwand ab und mindert insoweit eine separate Forderung über solche Kosten.
Wie oft fällt sie an?
Die Pauschale fällt grundsätzlich je Forderung an, mit der der Schuldner in Verzug gerät, nicht je Mahnung. Bei mehreren offenen Rechnungen kann das die Bewertung im Einzelfall verändern - eine generische Faustregel ist: ein Verzugsfall, eine Pauschale.
Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kwitto ist ein Software-Werkzeug, das vorbereitet und rechnet - es bewertet deinen Einzelfall nicht und tritt nicht für dich auf.