Ratgeber · Mahngebühren berechnen
Mahngebühren: was du wirklich berechnen darfst
Stand: Juni 2026
Verzugszinsen statt Fantasie-Gebühren
Viele setzen pro Mahnung eine Pauschale an - fünf Euro, zehn Euro, manchmal mehr. Gegenüber dem Schuldner sind solche selbst gewählten Mahngebühren in der Regel nicht durchsetzbar. Der gesetzliche Rahmen knüpft an den tatsächlichen Verzugsschaden an, nicht an eine Wunschgebühr. Der verlässliche Posten sind die Verzugszinsen nach §288 BGB: ab Verzugsbeginn läuft der Basiszinssatz plus dem gesetzlichen Aufschlag - bei Verbrauchern niedriger, bei Geschäftskunden höher.
Die 40-Euro-Pauschale (nur ohne Verbraucher)
Für Forderungen ohne Verbraucherbeteiligung - also zwischen Unternehmern - sieht §288 Abs. 5 BGB eine Pauschale von 40 Euro vor. Sie ist ein pauschaler Ersatz für die Kosten der Beitreibung und muss nicht im Einzelnen belegt werden. Wichtig: Gegenüber einem Verbraucher gilt sie nicht. Bevor du sie ansetzt, prüfst du also selbst, ob auf der Schuldnerseite ein Verbraucher steht oder ein Geschäftskunde.
Was als Verzugsschaden erstattungsfähig ist
Über Zinsen und Pauschale hinaus kannst du tatsächlich entstandene Kosten der Rechtsverfolgung ansetzen, soweit sie konkret nachweisbar sind - der sogenannte Verzugsschaden. Den eigenen Zeitaufwand fürs Mahnungenschreiben rechnet die Praxis dagegen meist nicht dazu. Erstattungsfähig ist, was du belegen kannst und was durch den Verzug verursacht wurde. Frei kalkulierte Bearbeitungsgebühren fallen nicht darunter.
Rechne den belastbaren Teil aus
Kwitto begleitet dich durch jeden Schritt - RDG-konform. Der Verzugszinsrechner zeigt dir, welche Zinsen und - bei Geschäftskunden - welche Pauschale du dir mit einer eigenen Mahnung zurückholst.
Häufige Fragen
Welche Mahngebühren darf ich verlangen?
Erstattungsfähig sind vor allem die Verzugszinsen nach §288 BGB und - bei Geschäftskunden ohne Verbraucherbeteiligung - die 40-Euro-Pauschale. Dazu kommen tatsächlich entstandene Beitreibungskosten, also konkret nachweisbarer Verzugsschaden. Frei erfundene Mahnpauschalen, die du selbst festsetzt, sind dagegen meist nicht durchsetzbar.
Sind pauschale Mahnkosten erstattungsfähig?
Selbst ausgedachte Pauschalen pro Mahnung - etwa fünf oder zehn Euro - lassen sich gegenüber dem Schuldner in der Regel nicht durchsetzen. Der gesetzliche Rahmen knüpft an den tatsächlichen Verzugsschaden an, nicht an eine frei gewählte Gebühr. Was du verlangen kannst, sind die Verzugszinsen und konkret entstandene Kosten der Rechtsverfolgung, die du belegen kannst.
Was ist mit der 40-Euro-Pauschale?
Die 40-Euro-Pauschale nach §288 Abs. 5 BGB gilt nur bei Forderungen ohne Verbraucherbeteiligung - also im Geschäft zwischen Unternehmern. Gegenüber einem Verbraucher kannst du sie nicht ansetzen. Wo sie greift, ist sie ein pauschaler Ersatz für Beitreibungskosten und muss nicht im Einzelnen nachgewiesen werden.
Kann ich meinen Zeitaufwand berechnen?
Den eigenen Zeitaufwand für das Schreiben von Mahnungen kannst du dem Schuldner in der Regel nicht in Rechnung stellen - er gilt nicht als erstattungsfähiger Verzugsschaden. Erstattungsfähig sind die Verzugszinsen, bei Geschäftskunden die 40-Euro-Pauschale und tatsächlich entstandene externe Kosten der Rechtsverfolgung, die du belegen kannst.
Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kwitto ist ein Software-Werkzeug, das vorbereitet und rechnet - es bewertet deinen Einzelfall nicht und tritt nicht für dich auf.