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Ratgeber · Kleinbetrag einklagen

Kleinbetrag einklagen - lohnt sich das?

Stand: Juni 2026

Für kleine, unbestrittene Beträge ist der gerichtliche Mahnbescheid meist günstiger und einfacher als eine Klage. Die Gerichtskosten setzt das Gericht dem Schuldner als Nebenforderung zu. Du bleibst dabei Gläubiger deiner Forderung und füllst den Antrag selbst aus.

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Kwitto begleitet dich durch jeden Schritt - RDG-konform. Der Mahnbescheid-Kosten-Rechner zeigt dir die Gerichtsgebühr für deinen Forderungsbetrag.

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Häufige Fragen

Lohnt sich ein Mahnbescheid bei kleinen Beträgen?

Bei kleinen, unbestrittenen Forderungen ist der gerichtliche Mahnbescheid in der Regel der günstigere und einfachere Weg als eine Klage. Das Verfahren ist standardisiert, du füllst den Antrag selbst aus, und die Gerichtsgebühr ist überschaubar. Erst wenn der Schuldner widerspricht, wird die Sache streitig und aufwendiger.

Was kostet das Mahnverfahren?

Für den Mahnbescheid fällt eine Gerichtsgebühr nach dem Gerichtskostengesetz an (Nr. 1100 KV GKG). Sie richtet sich nach dem Streitwert, beträgt aber mindestens 38 Euro. Hinzu kommen die Zustellkosten. Bei kleinen Forderungen bleibt die Gebühr also nahe an diesem Mindestbetrag.

Brauche ich einen Anwalt?

Für den Mahnbescheid nicht. Die eigene Forderung im Mahnverfahren geltend zu machen ist keine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung; du füllst den Antrag selbst aus und reichst ihn selbst ein. Anwaltlich begleiten lässt du dich erst, wenn der Schuldner widerspricht und die Sache in ein streitiges Verfahren übergeht.

Wer zahlt am Ende die Kosten?

Die Gerichtskosten des Mahnverfahrens kannst du als Nebenforderung mit in den Antrag aufnehmen; das Gericht setzt sie dem Schuldner zu, wenn der Mahnbescheid Bestand hat. Garantiert ist die Beitreibung damit nicht - sie hängt davon ab, ob beim Schuldner etwas zu holen ist. Aber der Anspruch auf Erstattung wird Teil deiner Forderung.

Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kwitto ist ein Software-Werkzeug, das vorbereitet und rechnet - es bewertet deinen Einzelfall nicht und tritt nicht für dich auf.