Ratgeber · Kleinbetrag einklagen
Kleinbetrag einklagen - lohnt sich das?
Stand: Juni 2026
Mahnbescheid statt Klage
Bei kleinen Forderungen schreckt der Gedanke an eine Klage viele ab - zu Recht, denn sie ist der aufwendigere Weg. Für unbestrittene Geldforderungen gibt es das gerichtliche Mahnverfahren: ein standardisiertes Formularverfahren, in dem du keinen Streit ausfechten, sondern nur deine Forderung beziffern musst. Du beantragst den Mahnbescheid beim Mahngericht; das Gericht stellt ihn dem Schuldner zu. Reagiert der nicht, kannst du einen Vollstreckungsbescheid und damit einen vollstreckbaren Titel erwirken. Erst ein Widerspruch des Schuldners führt in das streitige - und dann anwaltlich zu begleitende - Verfahren.
Was es kostet
Für den Mahnbescheid fällt eine Gerichtsgebühr nach Nr. 1100 KV GKG an. Sie richtet sich nach dem Streitwert, beträgt aber mindestens 38 Euro - bei kleinen Beträgen bleibt sie also nahe an diesem Mindestbetrag. Zur Orientierung ein Beispiel; die genauen Werte ergeben sich aus der Gebührentabelle (Anlage 2 GKG) und dem halben Gebührensatz für das Mahnverfahren:
| Streitwert (Forderung) | Gerichtsgebühr Mahnbescheid |
|---|---|
| bis 500 Euro | 38 Euro (Mindestgebühr) |
| bis 1.000 Euro | ca. 49 Euro |
| bis 1.500 Euro | ca. 59 Euro |
| bis 2.000 Euro | ca. 73 Euro |
Die Zahlen sind gerundete Beispielwerte und ersetzen nicht die amtliche Tabelle; hinzu kommen Zustellkosten. Den genauen Betrag für deine Forderung rechnet dir der Mahnbescheid-Kosten-Rechner aus.
Wann sich der Aufwand lohnt
Ob sich das Verfahren lohnt, ist am Ende eine Rechnung mit drei Größen: deinem Forderungsbetrag, der Gerichtsgebühr und der Frage, ob beim Schuldner etwas zu holen ist. Die Gerichtskosten kannst du als Nebenforderung mit aufnehmen, sodass sie der Schuldner trägt, wenn der Bescheid Bestand hat. Garantieren lässt sich die Beitreibung damit nicht - das hängt an der Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Aber für eine klare, unbestrittene Forderung ist der Mahnbescheid der schlanke Hebel, der den Aufwand bei kleinen Beträgen meist rechtfertigt.
Rechne die Mahnbescheid-Kosten aus
Kwitto begleitet dich durch jeden Schritt - RDG-konform. Der Mahnbescheid-Kosten-Rechner zeigt dir die Gerichtsgebühr für deinen Forderungsbetrag.
Häufige Fragen
Lohnt sich ein Mahnbescheid bei kleinen Beträgen?
Bei kleinen, unbestrittenen Forderungen ist der gerichtliche Mahnbescheid in der Regel der günstigere und einfachere Weg als eine Klage. Das Verfahren ist standardisiert, du füllst den Antrag selbst aus, und die Gerichtsgebühr ist überschaubar. Erst wenn der Schuldner widerspricht, wird die Sache streitig und aufwendiger.
Was kostet das Mahnverfahren?
Für den Mahnbescheid fällt eine Gerichtsgebühr nach dem Gerichtskostengesetz an (Nr. 1100 KV GKG). Sie richtet sich nach dem Streitwert, beträgt aber mindestens 38 Euro. Hinzu kommen die Zustellkosten. Bei kleinen Forderungen bleibt die Gebühr also nahe an diesem Mindestbetrag.
Brauche ich einen Anwalt?
Für den Mahnbescheid nicht. Die eigene Forderung im Mahnverfahren geltend zu machen ist keine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung; du füllst den Antrag selbst aus und reichst ihn selbst ein. Anwaltlich begleiten lässt du dich erst, wenn der Schuldner widerspricht und die Sache in ein streitiges Verfahren übergeht.
Wer zahlt am Ende die Kosten?
Die Gerichtskosten des Mahnverfahrens kannst du als Nebenforderung mit in den Antrag aufnehmen; das Gericht setzt sie dem Schuldner zu, wenn der Mahnbescheid Bestand hat. Garantiert ist die Beitreibung damit nicht - sie hängt davon ab, ob beim Schuldner etwas zu holen ist. Aber der Anspruch auf Erstattung wird Teil deiner Forderung.
Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kwitto ist ein Software-Werkzeug, das vorbereitet und rechnet - es bewertet deinen Einzelfall nicht und tritt nicht für dich auf.