Kwitto·Mahnbescheid-Kosten

Was kostet ein Mahnbescheid?

Das gerichtliche Mahnverfahren kostet eine 0,5-Gebühr nach Nr. 1100 GKG-KV aus der Höhe deiner Forderung, mindestens 38 Euro (GKG-Fassung ab 06/2025). Das Schöne: Diese Kosten setzt das Gericht dem Schuldner als Nebenforderung in den Mahnbescheid - am Ende zahlt sie also er.

Maßgeblich ist allein die Hauptforderung. Bei kleinen Beträgen greift der Mindestbetrag von 38 Euro. Anwaltskosten fallen nicht an - den Antrag stellst du selbst.

Gerichtskosten Mahnbescheid
38,00 €
0,5-Gebühr (Nr. 1100 GKG-KV)Mindestbetrag 38 €
1,0-Gebühr (GKG Anlage 2)61,00 €
davon 0,5 (Mahnverfahren)30,50 €
Du zahlst zunächst38,00 €

Berechnung nach Nr. 1100 GKG-KV in Verbindung mit Anlage 2 zu §34 GKG (Fassung ab 01.06.2025). Berücksichtigt ist die reine Gerichtsgebühr des Mahnverfahrens; eventuelle Zustellungs- oder Folgeauslagen sowie die spätere streitige Verfahrensgebühr sind nicht enthalten. Ergebnis ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was kostet ein gerichtlicher Mahnbescheid?
Das Mahnverfahren kostet eine 0,5-Gebühr nach Nr. 1100 GKG-KV, berechnet aus der Höhe der Forderung, mindestens 38 Euro. Die genaue Gebühr richtet sich nach Anlage 2 zu § 34 GKG.
Wer trägt die Kosten des Mahnbescheids?
Das Gericht setzt die Verfahrenskosten dem Schuldner als Nebenforderung in den Mahnbescheid - wirtschaftlich trägt sie also der Schuldner, wenn er zahlt. Vorstrecken muss sie zunächst der Antragsteller.
Brauche ich für den Mahnbescheid einen Anwalt?
Nein. Den Antrag auf einen Mahnbescheid stellst du selbst beim zuständigen Mahngericht; ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben.
Wie geht es nach dem Mahnbescheid weiter?
Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, kannst du einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Widerspricht er, geht es ins streitige Verfahren - dann ist anwaltliche Hilfe oft sinnvoll.