Was kostet ein Mahnbescheid?
Das gerichtliche Mahnverfahren kostet eine 0,5-Gebühr nach Nr. 1100 GKG-KV aus der Höhe deiner Forderung, mindestens 38 Euro (GKG-Fassung ab 06/2025). Das Schöne: Diese Kosten setzt das Gericht dem Schuldner als Nebenforderung in den Mahnbescheid - am Ende zahlt sie also er.
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Maßgeblich ist allein die Hauptforderung. Bei kleinen Beträgen greift der Mindestbetrag von 38 Euro. Anwaltskosten fallen nicht an - den Antrag stellst du selbst.
Berechnung nach Nr. 1100 GKG-KV in Verbindung mit Anlage 2 zu §34 GKG (Fassung ab 01.06.2025). Berücksichtigt ist die reine Gerichtsgebühr des Mahnverfahrens; eventuelle Zustellungs- oder Folgeauslagen sowie die spätere streitige Verfahrensgebühr sind nicht enthalten. Ergebnis ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
- Was kostet ein gerichtlicher Mahnbescheid?
- Das Mahnverfahren kostet eine 0,5-Gebühr nach Nr. 1100 GKG-KV, berechnet aus der Höhe der Forderung, mindestens 38 Euro. Die genaue Gebühr richtet sich nach Anlage 2 zu § 34 GKG.
- Wer trägt die Kosten des Mahnbescheids?
- Das Gericht setzt die Verfahrenskosten dem Schuldner als Nebenforderung in den Mahnbescheid - wirtschaftlich trägt sie also der Schuldner, wenn er zahlt. Vorstrecken muss sie zunächst der Antragsteller.
- Brauche ich für den Mahnbescheid einen Anwalt?
- Nein. Den Antrag auf einen Mahnbescheid stellst du selbst beim zuständigen Mahngericht; ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben.
- Wie geht es nach dem Mahnbescheid weiter?
- Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, kannst du einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Widerspricht er, geht es ins streitige Verfahren - dann ist anwaltliche Hilfe oft sinnvoll.