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Ratgeber · Mahnung

Zahlungserinnerung oder Mahnung - was ist der Unterschied?

Stand: Juni 2026

Eine Zahlungserinnerung ist ein freundlicher Hinweis auf die offene Rechnung, eine Mahnung die ernstere Zahlungsaufforderung mit Frist. Rechtlich entscheidend ist nicht der Name, sondern dass die Aufforderung den Schuldner in Verzug setzt (§286 BGB).

Aus Erinnerung wird Mahnung

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Häufige Fragen

Ist eine Zahlungserinnerung schon eine Mahnung?

Vom Namen her nicht - rechtlich kann sie es trotzdem sein. Entscheidend ist nicht die Überschrift, sondern der Inhalt: Wer in einer Zahlungserinnerung klar und bestimmt zur Zahlung auffordert, kann damit nach §286 BGB den Verzug auslösen, auch wenn das Wort "Mahnung" gar nicht vorkommt.

Muss ich erst erinnern, bevor ich mahne?

Nein. Eine vorgeschaltete Zahlungserinnerung ist nicht vorgeschrieben - du darfst direkt mahnen. Viele schicken die Erinnerung trotzdem zuerst, weil sie freundlicher klingt und die Kundenbeziehung schont. Eine Pflicht zur Reihenfolge gibt es nicht.

Setzt eine Zahlungserinnerung den Verzug in Gang?

Sie kann es, wenn sie eine bestimmte Zahlungsaufforderung enthält - dann wirkt sie wie eine Mahnung im Sinne des §286 BGB. Ein bloßer Hinweis "Ihre Rechnung ist noch offen" ohne klare Aufforderung reicht dafür in der Regel nicht. Auf den Inhalt kommt es an, nicht auf den Titel.

Welche Frist gehört in eine Mahnung?

Eine gesetzliche Pflichtfrist gibt es nicht. Üblich ist eine kurze, klar benannte neue Frist - oft etwa eine Woche bis zehn Tage mit konkretem Datum ("bitte bis zum ..."). Wichtig ist, dass die Frist eindeutig und bestimmt ist, damit klar wird, ab wann du weitere Schritte gehst.

Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kwitto ist ein Software-Werkzeug, das vorbereitet und rechnet - es bewertet deinen Einzelfall nicht und tritt nicht für dich auf.