Ratgeber · Verzug
Wann tritt Verzug ein? Mit und ohne Mahnung
Stand: Juni 2026
Verzug durch Mahnung
Der klassische Weg in den Verzug führt über die Mahnung. Sie ist eine bestimmte, ernsthafte Zahlungsaufforderung nach Fälligkeit - der Schuldner soll erkennen, dass du auf der Zahlung bestehst. Mit dem Zugang der Mahnung gerät er nach §286 Abs. 1 BGB in Verzug. Eine Mahnung ist formlos gültig, schriftlich aber besser beweisbar, und eine gesetzte Frist macht den Ernst sichtbar.
Die 30-Tage-Regel ohne Mahnung
Ohne Mahnung kommt §286 Abs. 3 BGB ins Spiel: Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug auch dann ein, wenn niemand gemahnt hat. Bei Verbrauchern gilt das allerdings nur, wenn auf der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde. Fehlt der Hinweis, bleibt die Mahnung der Weg. Daneben kann auch ein fest vereinbarter Kalendertermin Verzug ohne Mahnung auslösen.
Unterschied Geschäftskunde und Verbraucher
Wer auf der anderen Seite steht, macht beim Verzug und beim Zinssatz einen Unterschied. Die Tabelle zeigt, ab wann Verzug typischerweise eintritt:
| Konstellation | Verzug ab wann |
|---|---|
| Mahnung nach Fälligkeit (alle) | mit Zugang der Mahnung |
| Geschäftskunde, ohne Mahnung | 30 Tage nach Fälligkeit + Rechnungszugang |
| Verbraucher, ohne Mahnung, mit Hinweis auf der Rechnung | 30 Tage nach Fälligkeit + Rechnungszugang |
| Verbraucher, ohne Mahnung, ohne Hinweis | erst mit einer Mahnung |
Auch beim Verzugszins nach §288 BGB trennt das Gesetz: gegenüber einem Verbraucher fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung neun Prozentpunkte - dort kommt zusätzlich die 40-Euro-Pauschale hinzu.
Was Verzug auslöst
Mit dem Verzug entstehen Rechtsfolgen zu deinen Gunsten: Du kannst Verzugszinsen nach §288 BGB verlangen, und bei Geschäftskunden kommt die Pauschale von 40 Euro für die Beitreibungskosten hinzu. Außerdem haftet der Schuldner ab Verzug strenger für die Verzögerung. Welcher Betrag bei deiner Forderung zusammenkommt, rechnest du am besten selbst durch.
Rechne deine Verzugszinsen aus
Kwitto begleitet dich durch jeden Schritt - RDG-konform. Der Verzugszinsrechner nimmt den richtigen Satz - fünf oder neun Prozentpunkte - und zeigt dir den Betrag ab Verzugsbeginn.
Häufige Fragen
Tritt Verzug automatisch ein?
Nicht in jedem Fall. Verzug tritt durch eine Mahnung nach Fälligkeit ein. Ohne Mahnung greift §286 BGB erst 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung - bei Verbrauchern nur dann, wenn auf der Rechnung darauf hingewiesen wurde. Ein vereinbartes festes Zahlungsdatum kann Verzug ebenfalls ohne Mahnung auslösen.
Brauche ich immer eine Mahnung?
Nein. Bei einem kalendermäßig bestimmten Zahlungstermin oder über die 30-Tage-Regel kann Verzug auch ohne Mahnung eintreten. Sicher ist die Mahnung trotzdem: Sie setzt den Schuldner zweifelsfrei in Verzug und ist gut beweisbar - gerade bei Verbrauchern, wenn der Rechnungshinweis fehlt.
Was gilt bei Verbrauchern?
Bei Verbrauchern tritt Verzug ohne Mahnung nach der 30-Tage-Regel nur ein, wenn auf der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde (§286 Abs. 3 BGB). Fehlt der Hinweis, brauchst du eine Mahnung. Auch der Verzugszins ist niedriger: fünf statt neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Ab wann darf ich Verzugszinsen verlangen?
Verzugszinsen nach §288 BGB darfst du ab dem Eintritt des Verzugs verlangen - also ab der Mahnung oder ab dem Tag, an dem die 30-Tage-Regel beziehungsweise ein fester Termin greift. Die Höhe richtet sich nach dem Basiszinssatz plus dem passenden Aufschlag. Den genauen Betrag rechnest du mit dem Verzugszinsrechner aus.
Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kwitto ist ein Software-Werkzeug, das vorbereitet und rechnet - es bewertet deinen Einzelfall nicht und tritt nicht für dich auf.