Ratgeber · Geld
Ratenzahlung vereinbaren - Kunde will in Raten zahlen
Stand: Juni 2026
Lohnt sich die Rate für dich?
Die wichtigste Frage zuerst: Trägt die angebotene Rate überhaupt? Solange die Forderung offen ist, laufen die Verzugszinsen weiter. Liegt die Monatsrate unter den auflaufenden Zinsen, wächst die Schuld schneller, als sie abgetragen wird - dann tilgt sie sich nie. Der Ratenzahlungs-Rechner zeigt dir Tilgungsdauer und Gesamtsumme und warnt, wenn die Rate zu niedrig ist.
Schriftlich festhalten - mit Verfallklausel
Eine mündliche Zusage ist schwer zu beweisen. Halte die Vereinbarung schriftlich fest: Höhe der Raten, Termine und vor allem eine Verfallklausel - bleibt eine Rate aus, wird die gesamte Restforderung sofort fällig. Eine fertige Vorlage dafür findest du in der Vorlagen-Bibliothek. Bestätigt der Schuldner die Schuld in der Vereinbarung ausdrücklich, kann das zugleich die Verjährung neu beginnen lassen (§212 BGB).
Verzugszinsen laufen weiter
Eine Ratenzahlung ist kein Verzicht: Auf den jeweils offenen Rest stehen dir weiter Verzugszinsen nach §288 BGB zu. Wichtig ist die Reihenfolge der Anrechnung (§367 BGB) - eine Zahlung deckt zuerst Kosten und Zinsen, erst dann die Hauptforderung. Genau deshalb dauert die Tilgung länger, als die reine Ratenhöhe vermuten lässt, und genau das rechnet der Rechner für dich aus.
Wenn eine Rate ausbleibt
Hält sich der Schuldner nicht an die Vereinbarung, greift die Verfallklausel: Die komplette Restforderung ist sofort fällig. Dann gehst du den gewohnten Weg weiter - Mahnung mit Frist und, wenn nötig, der gerichtliche Mahnbescheid. Du verlierst durch die Ratenvereinbarung also nichts, sondern hast den Konflikt nur einen geordneten Versuch lang ausgesetzt.
Trägt die angebotene Rate?
Der Ratenzahlungs-Rechner zeigt dir Tilgungsdauer und Verzugszinsen - und warnt, wenn die Rate zu niedrig ist, um die Forderung jemals abzutragen.
Häufige Fragen
Muss ich einer Ratenzahlung zustimmen?
Nein. Einem Ratenangebot musst du nicht zustimmen - du darfst auf der vollen Zahlung bestehen. Oft ist eine vereinbarte Rate aber besser als ein langer Streit oder ein Totalausfall, gerade wenn der Schuldner sonst zahlungswillig ist.
Laufen bei Ratenzahlung weiter Verzugszinsen?
Ja. Solange die Forderung nicht vollständig getilgt ist, laufen die Verzugszinsen auf den offenen Rest weiter (§288 BGB). Eine Zahlung wird dabei zuerst auf Kosten und Zinsen und erst dann auf die Hauptforderung angerechnet (§367 BGB) - die Forderung tilgt sich also langsamer, als die nackte Rate vermuten lässt.
Wie hoch sollte die Rate sein?
Höher als die monatlich auflaufenden Verzugszinsen - sonst tilgt sich die Forderung nie. Der Ratenzahlungs-Rechner zeigt dir, wie lange die Tilgung dauert und warnt, wenn die Rate zu niedrig ist.
Sollte ich das schriftlich festhalten?
Ja. Eine schriftliche Ratenzahlungs-Vereinbarung hält Höhe, Termine und die Folgen bei Verzug fest. Bestätigt der Schuldner die Schuld dabei ausdrücklich, kann das die Verjährung neu beginnen lassen (§212 BGB) - das verschafft dir Zeit.
Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kwitto ist ein Software-Werkzeug, das vorbereitet und rechnet - es bewertet deinen Einzelfall nicht und tritt nicht für dich auf.