Ratgeber · Forderung eintreiben
Forderung eintreiben ohne Inkasso - so geht es
Stand: Juni 2026
Schritt 1: Mahnung mit Frist
Der erste Schritt ist eine sachliche Mahnung. Sie nennt die offene Rechnung, fordert zur Zahlung auf und setzt eine kurze, klare Frist. Eine Mahnung ist nicht in jedem Fall zwingend Voraussetzung für den Verzug - bei einer Rechnung mit Datum kann Verzug auch ohne Mahnung eintreten -, aber sie schafft Klarheit und dokumentiert, dass du die Zahlung eingefordert hast. Den Ton hast du dabei selbst in der Hand, und die Tür für weitere Geschäfte bleibt offen.
Schritt 2: Verzugszinsen ansetzen
Befindet sich der Schuldner im Verzug, darfst du nach §288 BGB Verzugszinsen ansetzen. Die Höhe richtet sich nach dem Basiszins der Bundesbank zuzüglich eines Aufschlags: bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung Basiszins plus neun Prozentpunkte, bei Beteiligung eines Verbrauchers Basiszins plus fünf Prozentpunkte. Bei Geschäftskunden kommt nach §288 Abs. 5 zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro hinzu. Diese Beträge stehen dir als Gläubiger zu - weist du sie in der Mahnung aus, ist der Anspruch von Anfang an klar beziffert.
Schritt 3: Gerichtlicher Mahnbescheid
Reagiert der Schuldner nicht, ist der gerichtliche Mahnbescheid der nächste mögliche Schritt. Du beantragst ihn beim zuständigen Mahngericht; die Gerichtsgebühr richtet sich nach Nr. 1100 KV GKG (eine 0,5-Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38 Euro) und ist bei Verzug grundsätzlich vom Schuldner zu tragen. Widerspricht der Schuldner nicht innerhalb der Frist, kann daraus ein Vollstreckungsbescheid werden - ein Titel, mit dem sich die Forderung vollstrecken lässt. Den Antrag füllst du vor und unterschreibst selbst - das Mahngericht bleibt dein Gegenüber, kein Inkassobüro.
Die Grenze: bestrittene Forderungen
Dieser Weg passt für klare, unbestrittene Forderungen. Wird die Forderung dagegen bestritten - etwa wenn der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht - geht das Mahnverfahren in ein streitiges Verfahren über, in dem rechtliche Bewertung gefragt ist. An dieser Grenze ist der Hand-off an einen Anwalt der saubere Weg. Bis dahin bleibst du Gläubiger deiner eigenen Forderung und brauchst weder ein Inkassobüro noch eine Abtretung.
Mit der Mahnung anfangen
Kwitto begleitet dich durch jeden Schritt - RDG-konform. Der Mahnung-Generator setzt dir eine sachliche Mahnung mit Frist und ausgewiesenen Verzugszinsen auf, die du selbst versendest.
Häufige Fragen
Darf ich meine Forderung selbst eintreiben?
Ja. Die eigene Forderung durchzusetzen ist keine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung - das darf jeder ohne besondere Zulassung. Erlaubnispflichtig wird erst das Einziehen fremder Forderungen, also das klassische Inkasso. Mahnung und gerichtlicher Mahnbescheid für die eigene Rechnung lassen sich selbst erledigen.
Was, wenn der Kunde gar nicht reagiert?
Reagiert der Schuldner auf die Mahnung nicht, ist der nächste mögliche Schritt der gerichtliche Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht. Widerspricht der Schuldner nicht innerhalb der Frist, kann daraus ein Vollstreckungsbescheid werden - ein Titel, mit dem sich die Forderung vollstrecken lässt. Bleibt eine Reaktion ganz aus, läuft das Verfahren also weiter, ohne dass der Schuldner es aufhalten kann.
Wann brauche ich doch einen Anwalt?
Sobald die Forderung bestritten wird - etwa wenn der Schuldner einem Mahnbescheid widerspricht - beginnt ein streitiges Verfahren, in dem rechtliche Bewertung gefragt ist. An dieser Grenze ist der Hand-off an einen Anwalt der saubere Weg. Für klare, unbestrittene Forderungen ist ein Anwalt dagegen nicht nötig.
Wie lange dauert das?
Das hängt vom Verlauf ab. Eine Mahnung setzt in der Regel eine kurze Zahlungsfrist; reagiert der Schuldner nicht, schließt sich der gerichtliche Mahnbescheid an, dessen Bearbeitung beim Mahngericht einige Tage bis Wochen dauern kann. Wird nicht widersprochen, geht es zügig weiter zum Vollstreckungsbescheid - eine feste Dauer lässt sich allgemein aber nicht nennen.
Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kwitto ist ein Software-Werkzeug, das vorbereitet und rechnet - es bewertet deinen Einzelfall nicht und tritt nicht für dich auf.