Kwitto·Verzugsbeginn-Rechner

Ab wann ist deine Rechnung im Verzug?

Fällig und in Verzug sind zwei verschiedene Dinge - erst mit dem Verzug nach §286 BGB beginnen die Verzugszinsen zu laufen. Trag die Eckdaten ein, der Rechner zeigt dir, ab wann Verzug möglich ist.

Maßgeblich für die 30-Tage-Frist ist der spätere der beiden Zeitpunkte. Leer lassen, wenn er der Fälligkeit entspricht.

Schuldner
Fälligkeitsdatum eingeben.

Der Rechner schlägt einen möglichen Verzugsbeginn nach §286 BGB vor und erklärt die Grundlage; die kalendermäßige Bestimmung (§286 Abs. 2 Nr. 1) und die rechtliche Bewertung im Einzelfall bleiben deine Sache. Ergebnis ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist eine überfällige Rechnung schon "in Verzug"?
Nein. Fälligkeit und Verzug sind zwei verschiedene Dinge. Überfällig ist eine Rechnung schon nach Ablauf des Zahlungsziels; in Verzug nach §286 BGB kommt der Schuldner erst durch eine Mahnung, einen kalendermäßig bestimmten Termin oder automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang.
Wann tritt der Verzug automatisch ein?
Bei Unternehmen spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung - auch ohne Mahnung (§286 Abs. 3 BGB). Bei Verbrauchern greift diese 30-Tage-Automatik nur, wenn auf der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde.
Brauche ich eine Mahnung?
Nicht zwingend, wenn die 30-Tage-Automatik greift. Liegt sie nicht vor - etwa bei einem Verbraucher ohne Hinweis auf der Rechnung - bringt eine Mahnung den Schuldner in Verzug, und zwar ab ihrem Zugang.
Ab wann darf ich Verzugszinsen verlangen?
Ab dem ersten Verzugstag. Wie hoch die Zinsen sind (5 oder 9 Prozentpunkte über dem Basiszins) und ob die 40-Euro-Pauschale dazukommt, hängt davon ab, ob ein Verbraucher- oder ein Geschäftsgeschäft vorliegt (§288 BGB).