Inkasso, Anwalt oder selbst mahnen?
Inkasso oder Anwalt übernehmen je nach Modell die Forderungsdurchsetzung für dich - gegen eine Vergütung. Der Rechner stellt die Wege nebeneinander: welche Kosten entstehen, wer sie trägt und wie du mit Self-Service die Kontrolle über den Ablauf behältst.
Die 40-Euro-Pauschale nach §288 BGB darfst du nur bei einer gewerblichen Forderung gegen ein Unternehmen ansetzen.
Inkassokosten sind nach §4 RDGEG auf die RVG-Vergütung gedeckelt (Regelfall 0,9-Gebühr), Anwaltskosten nach RVG (1,3-Geschäftsgebühr, Nr. 2300, zzgl. Auslagen und 19 % USt) - jeweils außergerichtlich, ohne Kleinstforderungs-Sonderregeln. Der Software-Festpreis bezieht sich auf die Vorbereitung des gerichtlichen Mahnbescheids, versteht sich zzgl. der Gerichtsgebühren und ist - anders als Inkasso- und Anwaltskosten - nicht als Verzugsschaden vom Schuldner einforderbar. Ergebnis ohne Gewähr, keine Rechtsberatung, kein Erfolgsversprechen.
Häufige Fragen
- Was kostet Inkasso?
- Die erstattungsfähigen Inkassokosten sind seit 2021 gedeckelt - höchstens auf die Höhe der Anwaltsvergütung nach RVG, im Regelfall eine 0,9-Geschäftsgebühr (§4 RDGEG). Der Rechner zeigt dir die Größenordnung für deine Forderung.
- Behalte ich bei Inkasso die Verzugszinsen?
- Beim Inkasso gibst du die Forderung aus der Hand; je nach Modell wird ein Teil des Erlöses als Provision einbehalten. Mahnst du selbst, verlangst du die Verzugszinsen und - bei einer gewerblichen Forderung gegen ein Unternehmen - die 40-Euro-Pauschale selbst und behältst sie vollständig.
- Ist Selbermahnen überhaupt erlaubt?
- Ja. Die eigene Forderung durchzusetzen ist keine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung - du bleibst Gläubiger, ohne Abtretung und ohne Inkasso. Das darf jeder selbst.
- Und wenn der Schuldner trotzdem nicht zahlt?
- Dann ist der gerichtliche Mahnbescheid dein nächster Schritt. Was der kostet - und was, wenn widersprochen wird - zeigt dir der Eskalationskosten-Rechner.