Mahnbescheid - und was, wenn widersprochen wird?
Der gerichtliche Mahnbescheid ist günstig, solange niemand widerspricht. Widerspricht der Schuldner, wird daraus ein streitiges Verfahren - und die Gerichtskosten springen. Der Rechner zeigt dir beide Wege.
Maßgeblich ist die Hauptforderung (Streitwert). Die Gerichtskosten trägt im Verzugsfall grundsätzlich der Schuldner - vorstrecken musst du sie zunächst selbst.
Forderungshöhe eingeben.
Gerichtsgebühren nach GKG: Mahnverfahren 0,5-Gebühr (KV Nr. 1100, mindestens 38 €), streitiges Verfahren 3,0-Gebühr (KV Nr. 1210, die 0,5 wird angerechnet). Anwalts- und Vollstreckungskosten sind nicht enthalten. Ergebnis ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
- Was kostet ein gerichtlicher Mahnbescheid?
- Die Gerichtskosten richten sich nach der Höhe deiner Forderung (eine 0,5-Gebühr, mindestens 38 EUR). Den Antrag stellst du selbst - dafür brauchst du keinen Anwalt.
- Was passiert, wenn der Schuldner widerspricht?
- Dann wird aus dem Mahnverfahren ein streitiges Verfahren. Die Gerichtsgebühr steigt von einer 0,5- auf eine 3,0-Gebühr (die im Mahnverfahren gezahlte 0,5 wird angerechnet), und in der Regel kommen Anwaltskosten dazu.
- Wer trägt die Kosten am Ende?
- Befindet sich der Schuldner in Verzug und ist deine Forderung berechtigt, trägt er grundsätzlich auch die Kosten der Rechtsverfolgung. Die Gerichtskosten musst du zunächst aber selbst vorstrecken.
- Wie oft wird widersprochen?
- Gegen klare, unbestrittene Forderungen laufen viele Mahnbescheide ohne Widerspruch durch - dann bleibt es bei der günstigen 0,5-Gebühr. Garantieren lässt sich das natürlich nicht.